Robotisierung im Arbeitsmarkt | Die Wirtschaftsfrau
membersonly_Jobsharing
Was ist Jobsharing und wie funktioniert es?
Rechte und Pflichten im Verwaltungsrat in der Schweiz
membersonly_Jobsharing
Was ist Jobsharing und wie funktioniert es?
Rechte und Pflichten im Verwaltungsrat in der Schweiz
membersonly_Robotisierung-im-Arbeitsmarkt
Robotisierung_im_Arbeitsmarkt

Isabelle Wildhaber, Professorin an der Univerität St.Gallen.

Robotisierung im Arbeitsmarkt

Grüezi Frau Wildhaber. Können Sie uns zu Beginn kurz etwas zu Ihrem beruflichen Werdegang erzählen?

Ich habe in Kanada die Schule abgeschlossen und an den Universitäten Basel und Genf Jura studiert. Nach dem Fertigstellen einer Dissertation im Bereich Biotechnologierecht sowie einem LLM-Studium an der Harvard Law School habe ich mehrere Jahre als Anwältin in New York City und Frankfurt am Main bei einer amerikanischen Anwaltskanzlei gearbeitet. Nach der Geburt meiner Kinder entschied ich mich, in die Wissenschaft zu wechseln und habe mich habilitiert. Seit 2010 arbeite ich nun als Professorin an der Universität St.Gallen.

Als Ordinaria an der Universität St.Gallen sind Sie auch Direktorin am Forschungsinstitut für Arbeit und Arbeitswelten. Was fasziniert Sie an diesem Bereich?

Schon immer hat mich der Einfluss der Technologie auf das Recht interessiert. Fragen rund um Life Sciences, Digitalisierung und Robotik finde ich spannend. An unserem Forschungsinstitut beschäftigen wir uns mit der Zukunft der Arbeit, der Zukunft des Arbeitsrechts, mit neuen Arbeitsformen infolge der Digitalisierung, und natürlich mit der Rolle, welche der Mensch als Arbeitnehmer in dieser neuen Arbeitswelt spielt. Ich liebe die Forschung, weil man den Fragen auf den Grund gehen kann.

Was genau ist unter dem Begriff „Robotisierung“ zu verstehen?

Es gibt keinen allgemeinen Konsens, was ein Roboter ist.

Robotiker definieren Roboter als mechanische Objekte, welche drei Dinge können: sense, think und act.

Eine Technologie agiert noch nicht, nur weil sie Informationen in einer verständlichen Form anbietet. Acting heisst, einen physischen Einfluss zu haben. Deshalb ist Software ohne physischen Einfluss kein Roboter. Es gibt sehr viele verschiedene Arten von Robotern, welche die sense-think-act-Definition erfüllen. Es gibt selbstfahrende Fahrzeuge, es gibt Drohnen, es gibt Industrieroboter in der Autoproduktion, es gibt Exoskelette, es gibt soziale Roboter für den Haushalt etc. Verschiedene Arten von Robotern brauchen verschiedene Regulierungen.

Werden in naher Zukunft viele Arbeitsplätze durch die Digitalisierung und die Robotisierung verloren gehen?

Die Frage, ob das Ende der Arbeit naht, ist nicht neu. Schon 1930 sprach JOHN MAYNARD KEYNES von der Gefahr der „technologischen Arbeitslosigkeit“. Es
werden aber auch neue Industrien kreiert, ein Prozess, den der Ökonom JOSEPH SCHUMPETER eine „kreative Zerstörung“ nannte. Heute streiten sich zwei Lager darüber, ob es dieses Mal anders ist und der rasante Zuwachs an Produktivität durch Robotik unseren Kindern Massenarbeitslosigkeit bescheren wird. Die Meinungen, ob die Industrie mehr Arbeitsstellen erzeugen wird als sie beseitigt, gehen dabei weit auseinander. Zweifelsohne werden aber auf jeden Fall viele Arbeitnehmer ihre Stellen verlieren, selbst wenn neue geschaffen werden.

Gibt es Funktionen am Arbeitsplatz, die der Roboter nicht übernehmen darf, und wo eine Automatisierung nicht möglich ist?

Hitachi hat damit begonnen, ein System zu entwickeln, das menschlichen Mitarbeitern Arbeitsaufgaben zuweist und Weisungen erteilt. Die Weisungen müssen im Rahmen dessen bleiben, was ein menschlicher Vorgesetzter anweisen dürfte. Ausserdem muss im Unternehmen ein Mensch für die Anweisungen des Roboters Verantwortung übernehmen. Es ist auch denkbar, dass in Zukunft der Entscheid für eine Kündigung eines Arbeitnehmers von einem Algorithmus gefällt wird. Ein Robo-Boss mag zwar den Entscheid zur Kündigung treffen und vorschlagen, er darf aber auf keinen Fall die Kündigung aussprechen. In den meisten Ländern kann die Kündigung nur von einem Menschen ausgesprochen werden.

Ein Algorithmus oder ein Roboter kann im Job-Interview diskriminieren oder unzulässige Fragen stellen.

Wenn der Stellenbewerber den Arbeitgeber deshalb verklagt, so könnte der Arbeitgeber auf den Hersteller des Roboters Rückgriff nehmen. Die Frage ist, ob ein menschlicher Vorgesetzter für das Bewerbungs-Interview des Roboters Verantwortung übernehmen muss. Ich würde das auf jeden Fall mit ja beantworten.

Hat der digitale Wandel auch einen direkten Einfluss auf das Arbeitsrecht?

Ja. Und zwar nicht nur auf das Arbeitsrecht. Eine ganze Palette von Fragen stellt sich, vom öffentlichen Recht, zum Haftpflichtrecht, über das Strafrecht bis hin zum Arbeitsrecht.

Was für Fragen stellen sich da spezifisch?

Sollten kommerzielle Drohnen, welche Päckchen liefern, erlaubt werden? Wer ist haftbar im Fall eines Unfalls, wenn das Auto nicht von einem Menschen gelenkt wird? Sollten soziale Roboter vor Missbrauch geschützt werden? Sollten machine-to-machine (M2M) Verträge als gültig angsehen werden und sollten die vertragsschliessenden Maschinen mit einer E-Personhood versehen werden? Welche ISO-Normen sind notwendig für kollaborierende Industrieroboter, sog. Cobots?

Was wird sich in den nächsten paar Jahren auf dem Arbeitsmarkt durch die Robotisierung auch noch verändern?

Wenn wir uns Roboter am Arbeitsplatz anschauen, so führen diese zu einem Arbeitsumfeld und Arbeitsbedingungen, welche zu der Zeit, als die arbeitsrelevante Gesetzgebung in Kraft getreten ist, noch undenkbar waren.

Die Herausforderung besteht darin, arbeitsrechtliche Risiken und Unbekannte vorauszusehen und rechtliche Probleme zu vermeiden.

Die Arbeitgeber müssen deshalb ihr wachsames Auge auf arbeitsrechtliche Entwicklungen halten. In meinen Augen ist aber mit neuen Gesetzen und Regulierungen Zurückhaltung zu üben, bis deren Notwendigkeit klar wird. Die Konsequenzen der Robotik auf dem Arbeitsmarkt sollten nicht losgelöst von anderen Phänomenen wie der Migration, der Überalterung oder der Globalisierung gesehen werden.

Noch ein Wort zum Schluss: Wie geht man Ihrer Ansicht nach als Arbeitnehmende am besten mit der kommenden Robotisierung und Digitalisierung um?

Ich bin überzeugt, dass es auch in der nächsten Zukunft über alle Qualifikationsstufen hinweg Chancen geben wird. Das gilt insbesondere für Stellen, bei denen es auf Kreativität, Flexibilität, Intuition, soziale Interaktion, gesunden Menschenverstand und hochwertigen Kundenservice ankommt. Verhandeln, führen, im Team arbeiten, coachen, oder andere Menschen von etwas überzeugen, können Maschinen nicht so gut. Wichtiger werden kritisches Hinterfragen, selbständiges Denken und Mut zum Risiko.

Rubrik

gefragt

Ausgabe

Digital und Generation

Isabelle Wildhaber

Nationalität
Schweizerin

Geburtsdatum
19.5.1973

Zivilstand
verheiratet

Beruf
Professorin

Webseite
faa.unisg.ch

Firma
Universität St.Gallen

Info
Isabelle Wildhaber ist seit 2015 ordentliche Professorin für  Privat- und Wirtschaftsrecht, unter besonderer Berücksich-tigung des Arbeitsrechts, sowie Direktorin am Forschungsinstitut für Arbeit und Arbeitswelten an der Universität St.Gallen.

Gut zu wissen

Geschichte der Robotik

Der Begriff „Roboter“ wurde um 1920 durch ein Schauspiel eines tschechischen Autors, Karel Čapek, erstmals bekannt. Das Wort geht auf den tschechischen Ausdruck „robota“ zurück, welches für Frondienst oder Zwangsarbeit steht. In vielen literarischen Werken stehen Roboter für Maschinenmenschen, die entweder eine Hilfe oder aber eine Bedrohung für die menschliche Rasse darstellen.

1947 wurde der Transistor erfunden, ein elektronisches Halbleiter-Bauelement. Mit diesem können elektrische Ströme und Spannungen gesteuert werden. Der Transistor ist unter anderem ein sehr wichtiger Bestandteil für Computersysteme.

Nach der Erfindung des Transistors nahm die Entwicklung von Robotern schnell an Fahrt auf, 1954 wurde der erste Industrieroboter von George Devol erfunden. Devol gründete 1956 zusammen mit einem Kollegen die erste Robotikfirma weltweit, Unimation. Die ersten Industrieroboter wurden noch hydraulisch betrieben. Mercedes-Benz setzte diese Industrieroboter ab 1970 für die Automobilproduktion ein. In den 70er Jahren entstanden dann mobile Roboter, elektrische Stellantriebe mit Mikroprozessorsteuerung.

In der Informatik werden Computerprogramme, die automatisch sich wiederholende Aufgaben vornehmen, als „Bot“ bezeichnet. Anders als Roboter üben Bots keinen physischen Einfluss aus, sondern es handelt sich um reine Software.

Comments are closed.

FRAUENJOBS.CH
ABONNIEREN