Vorsorge statt Nachsicht | Die Wirtschaftsfrau
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Man sollte sich frühzeitig über die Altersvorsorge Gedanken machen.

Vorsorge statt Nachsicht

Das einzige Sichere im Leben ist der Tod. In 90% der Fälle geht ihm eine längere Phase von Krankheit und Schwäche voraus, in der der Mensch äusserst schutzbedürftig ist. Eine Phase, in welcher genügend finanzielle Mittel vorhanden sein sollten, um den Lebensstandard aufrecht zu erhalten.

Mit der Einführung des neuen Erwachsenschutzrechtes im Jahre 2013 wurde die Selbstbestimmung des Einzelnen gefördert und gefordert. Die Instrumente dazu sind Patientenverfügungen oder Vorsorgeaufträge. Jeder sollte seine Möglichkeiten zur Selbstbestimmung kennen und nutzen, damit es im Fall der Fälle wirklich nach den eigenen Vorstellungen abläuft. Wie sieht es beispielsweise mit den Finanzen aus, wenn diese nicht mehr selbst verwaltet werden können? Wer wird sich um dieses Thema kümmern?

„Zwei Drittel kennen die Patientenverfügung, doch nur 22% besitzen eine. Die Hälfte der Menschen kennt den Vorsorgeauftrag, aber nur zwölf % nutzen ihn“, erzählt Elisa Hartmann. Sie hat sich in ihrer Beratung auf „Letzte Dinge gemeinsam regeln“ spezialisiert.

Gerade für Frauen sei dies ein wichtiges Thema, erklärt die 43-jährige. Durch die längere Lebenserwartung verstürben die männlichen Partner meist einige Jahre vor ihnen. Oft gibt es niemanden, der sich für die letzten Wünsche der Kranken oder Verstorbenen einsetzt.

Die dazu nötigen Verfügungen wurden nicht erstellt. Aus Scheu vor dem Tabuthema Alter und Krankheit und aufgrund der fehlenden Bereitschaft, sich mit ethischen Fragen auseinanderzusetzen. Somit kennen selbst die nächsten Angehörigen die persönlichen Wertvorstellungen und Wünsche der pflegebedürftigen Person im Notfall nicht.

Welchen Ratschlag kann Elisa Hartmann geben? „Ganz klar: Frühzeitig und selbstbestimmt vorsorgen. Denn wer sein Recht nicht wahrnimmt, setzt sich der Gefahr aus, dass über ihn bestimmt wird.“ Sie erklärt es am Beispiel von Singles und Eheleuten in Trennung, ohne volljährige Kinder. Wenn hier keine Patientenverfügung oder Vorsorgeauftrag vorliegt, übernehmen im Krankheitsfall die Behörden den Vertretungsbeistand. Auch in finanziellen Belangen können Regelungen getroffen werden. Im Vorsorgeauftrag geht es nicht nur um die Personensorge, sondern auch um die Vermögenssorge. Zum Beispiel, wer die Vertretung als Vertrauensperson übernimmt, um Vermögen zu verwalten oder Rechtsgeschäfte abzuschliessen. Fehlt der Vorsorgeauftrag, setzt die Erwachsenenschutzbehörde einen externen Beistand ein. Ohne die Zustimmung dieses Beistandes kann eine Hypothek nicht verändert, eine Liegenschaft nicht verkauft und auch kein gültiger Pflegevertrag abgeschlossen werden.

Sämtliche Geldanlagen liegen in den Händen des Beistandes.

Dieser kann die Firma der pflegebedürftigen Person verkaufen, um die Liquidität erhöhen. Im ungünstigsten Fall sogar unter Wert, weil die aktuelle Marktsituation nicht optimal ist, obwohl man als Familienbetrieb die Firma gerne gehalten hätte.

Sehr oft arbeitet Elisa Hartmann mit ganzen Familien zusammen. Die ältere Generation will die jüngere entlasten und die eigenen Wünsche niederschreiben. Die Diskussionen, die hierbei entstehen, sind sehr hilfreich, da Kinder ganz andere Ansichten als ihre Eltern haben können. Und wenn es mehrere Kinder mit unterschiedlichen Weltanschauungen gibt, ist der Streit in der letzten Lebensphase vorprogrammiert.

Elisa Hartmann kommt eigentlich aus der BWL. Vor gut einem Jahr hat sie sich selbstständig gemacht um diese, für Laien schwierigen Themen, in die Hand zu nehmen.

Von vielen Freunden hatte sie gehört, dass diese im Trauerfall mit den vielen Entscheidungen stark überfordert waren.

Hier bietet sie nun Unterstützung und Koordination zu Lebzeiten und im Todesfall an.

Patientenverfügungen und Vorsorgeaufträge, die man zum Beispiel im Internet herunterladen kann, geben eine erste Orientierungshilfe. Ein Nachteil ist, dass die Standardvorlagen sehr allgemein gehalten sind. Ein Laie könne häufig die Konsequenzen der getroffenen Wahl nicht abschätzen, erklärt Elisa Hartmann. In ihrer Beratung geht sie intensiver und differenzierter vor. Sie fragt ihre Kunden nach deren persönlichen Wertvorstellungen, nach religiösen und spirituellen Ansichten. Auch Wünsche zur Sterbebegleitung und Sterbeort bespricht sie, sowie die Ansprüche an die Pflege, Unterbringung und Lebensqualität in den letzten Tagen. Auch die Themen finanzielle Zuwendungen und Legate an gemeinnützige Organisationen werden nicht ausgeklammert. Und es können Vorkehrungen getroffen werden, dass die Haustiere an einen guten Ort kommen.

Grundsätzlich kann und sollte jeder rechtzeitig schriftlich festzuhalten, was geschehen soll, wenn er nicht mehr in der Lage ist, sich mitzuteilen. Und hierfür ist es nie zu spät. Selbst bei beginnender Demenz kann man sich die Urteilsfähigkeit bestätigen lassen und Vorsorgeformalitäten treffen.

Die Unterlagen sollten periodisch darauf überprüft werden, ob sie noch den eigenen Wünschen und Lebensrealitäten entsprechen. Die Medizin macht grosse Fortschritte zum Wohle der Patienten. Heute haben einige Krankheitsbilder eine deutlich höhere Lebensqualität als noch vor einigen Jahren. Dass aus „ich sollte“ ein „ich mache“ wird, bietet Elisa Hartmann ihre professionelle Hilfe an. Die Kundinnen und Kunden haben dadurch die Sicherheit, dass im Ernstfall die eigenen Vorstellungen und Vorgaben erfüllt werden.

Rubrik

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Ausgabe

Wirtschaft und Finanzen

Elisa Hartmann

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Beruf
Inhaberin

Nationalität
Schweizerin und Deutsche

Zivilstand
verheiratet

Webseite
elisahartmann.ch

Info
Elisa Hartmann unterstützt Menschen dabei, ihre letzten Dinge zu Lebzeiten und im Todesfall zu regeln. Unter anderem bietet sie Vorträge und Veranstaltungen zum Thema Vorsorge an.

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